Fragen und Antworten
Welche Unterlagen werden bei einer Aufnahme benötigt?
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Meldezettel
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners und Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung
- Scheidungsurteil und mögliche Unterhaltsvereinbarung
- Aktuelle Bescheide aller Pensionen (bei Ehepaaren auch Pensionsbescheid des Ehepartners)
- Aktueller Pflegegeldbescheid
- Umsatzliste des Girokontos der letzten 6 Monate
- Nachweis über Einkommen aus Vermietung und/oder Verpachtung
- Schenkungs-, Übergabs-, Kaufverträge
- Bestellurkunde Erwachsenenvertretung (österreichisches Vertretungsverzeichnis)
- Patientenverfügung
- Polizzen aller Versicherungen
Wie werden die Kosten für den Heimaufenthalt finanziert?
- Grundsätzlich werden 80% aller Pensionseinkommen herangezogen.
- Einkommen wie z. B. Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss etc. zu 100%
- Pflegegeld abzüglich des gesetzlichen Taschengeldes
Wieviel Geld bleibt mir für meine Bedürfnisse übrig?
- 20 % der Pension
- Zur Gänze der 13. und 14. Pensionsbezug
- Taschengeld aus Pflegegeld (10% der Pflegegeldstufe 3)
Was passiert mit meinen Sparbüchern, Wertpapieren, Aktien?
- Ab 01.01.2018 ist gemäß § 330 a ASVG ein Zugriff auf Vermögen unzulässig. Erlöse (Zinserträge) aus Sparbüchern, Wertpapieren, Aktien etc. sind gemäß dem Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz dem Einkommensbegriff zuzuordnen und sind zur Abdeckung der Pflegekosten zu 100% heranzuziehen.
Was passiert mit meinem Haus- und Grundbesitz?
- Grundsätzlich ist seit 01.01.2018 auch in dieser Frage § 330 a ASVG anzuwenden, so dass ein Zugriff auf Haus- und Grundbesetz unzulässig ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Leistungen von Dritten auf Grund vertraglicher Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Übergabeverträgen wie z. B. Leibrenten) weiterhin zur Finanzierung herangezogen werden müssen.
Müssen meine Kinder für den Aufenthalt bezahlen?
- Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung je nach Vertragsinhalt, wie zum Beispiel Genussrechte.
Wann darf ich die Bewohner besuchen?
- Im Sozialzentrum mitanond gibt es keine fixen Besuchszeiten, wir ersuchen jedoch auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.
- Ab 20:00 Uhr ist unser Haupteingang aus Sicherheitsgründen versperrt. Sie können jedoch jederzeit über die Nachtglocke (neben dem Haupteingang) Zugang erhalten.
Welche Personen können im Sozialzentrum aufgenommen werden?
- Alle geriatrischen Personen von Pflegestufe 3 bis 7 sowie Pflegefälle ab 18 Jahren.
Welche Personen können im Sozialzentrum nicht aufgenommen werden?
Für nachfolgende Krankheitsbilder sind wir nicht eingerichtet:
- Tracheostomie
- Peritonaldialyse
- Infektionskrankheiten
- Patienten mit intensiv-psychiatrischen Diagnosen
- Patienten, die eine ständige Rufbereitschaft eines Arztes benötigen
Welche Grundleistungen umfasst die Heimgebühr?
- Die regelmäßige Reinigung des Zimmers
- Bereitstellung und Reinigung der Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen
- Wechsel der Hausbettwäsche erfolgt je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche
- Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche, sofern die Wäsche keine Spezialreinigung bedarf. Für Beschädigungen bzw. Veränderungen im Zuge des Wasch- bzw. Bügelvorganges wird keine Haftung übernommen. Die Wäsche wird innerhalb von 14 Tagen ab Abgabe gewaschen zurückgebracht. Das Waschen und Bügeln wird durch einen externen Systempartner durchgeführt, deshalb sollte die mitgebrachte Wäsche für (industrielle) Waschmaschinen und Trockner geeignet sein. Handwäsche und Wolle ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Das Etikettieren der persönlichen Wäsche erfolgt durch unseren Systempartner.
- Nacht- und Bereitschaftsdienst
- Organisation geselliger und kultureller Veranstaltungen
- Beschäftigungsprogramm
- Vermittlung von Fußpflege- und Friseurterminen
- Vermittlung von ärztlicher Betreuung im Haus
- Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie)
- Information und Unterstützung zur Erlangung von Pflegegeld
- Vermittlung seelsorgerischer Betreuung
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
Kann ich meinen Festnetzanschluss mitnehmen?
- Nein, das ist leider nicht möglich.
Wie werde ich medizinisch weiterbetreut?
- Alle praktischen Ärzte aus Kundl und Breitenbach kommen regelmäßig zur Visite in das Sozialzentrum mitanond.
- Die Medikamente werden direkt von der Apotheke zu uns ins Haus geliefert.
- Die Einzelabrechnung erfolgt durch die Apotheke mit der Verwaltung über eine Depotgeldverwaltung.
Wie ist das Zimmer ausgestattet?
- Unsere Einzelzimmer sind mit einem Pflegebett samt Nachtkästchen, Garderobe- und Kleiderschrank, versperrbare Schublade, Tisch mit 2 Stühlen, einer Eckbank, Haustelefonanlage, SAT-TV Anschluss und Internetanschluss ausgestattet. Zudem verfügt das Einzelzimmer über eine großzügige Nasszelle mit Dusche, Waschbecken und Toilette.
Was kann mitgebracht werden?
- Es ist ausdrücklich erwünscht, dass BewohnerInnen persönliche Einrichtungsgegenstände mitbringen, um das Zimmer individuell zu gestalten.
- Bilder für die Wände
- Fernseher (Kabelanschluss ist vorhanden)
- Blumen
- Gegenstände mit ideellem Wert
- Um Rücksprache mit unserer Haustechnik bezüglich ordnungsgemäßer Montage wird gebeten.
- Brandschutztechnische Bestimmungen und hygienischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Welche Kleidung bzw. Wäsche benötige ich im Heim?
- Prinzipiell kann die bisher getragene Kleidung von zu Hause mitgenommen werden. Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen werden vom Haus gestellt.
Darf ich mein Haustier mitnehmen?
- Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Welche Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind im Sozialzentrum vorhanden?
- Wohngruppe mit integrierter voll ausgestatteter Küche
- Therapie-, Gymnastik- und Musikraum
- Aufzug
- Tiefgarage
- Garten mit diversen Ruhezonen, Hochbeete für Kräuter und Gemüse
- Terrassen
- Innenhöfe (im 1.Obergeschoß begehbar)
- Wellnessbad mit Sonderausstattung
- Café mitanond
- Räumlichkeiten für Friseur- und Fußpflege
Wie sieht die Verpflegung im Sozialzentrum aus?
- Frühstück (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Brot, Butter, Marmelade, Honig u.v.a.m.)
- Zwei Wahlmenüs als Mittagessen (Vor-, Haupt- und Nachspeise)
- Nachmittagsjause (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Brot, Kuchen, Obst)
- Abendessen (an max. drei Tagen pro Woche kalte Speisen, an den restlichen Tagen warme Speisen)
- Je nach ärztlicher Anordnung wird Schon- oder Diätkost serviert.
- Grundsätzlich werden die Mahlzeiten in den Wohnstuben serviert, bei pflegerischem Bedarf kann das Essen auch im Zimmer eingenommen werden.
- Als Getränke stehen während des Tages in den Wohnstuben Wasser, Verdünnungssäfte, Kaffee und Tee zur Verfügung. Alkoholische oder kohlensäurehaltige Getränke können im Café mitanond gegen Bezahlung konsumiert werden.
Welche Leistungen sind im Pflege- und Betreuungsfall inkludiert?
- Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen je nach Gesundheitszustand gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbständigkeit.
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe im Bereich der Mobilität und Lagerung
- Hilfe im Bereich der Ausscheidung
- Hilfe bei Ruhen und Schlafen
- Besondere Aufsicht, soweit sie geboten ist (Orientierung / Aktivierung)
- Hilfe bei Tagesstrukturierung und Beschäftigung
- Hilfe im Zusammenhang mit ärztlich angeordneten Medikamenten, z.B. Medikamentengabe und Verbände
- Beratung in Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit