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ZUTRITTS- UND BESUCHSREGELUNGEN GÜLTIG AB 21.04.2022

Liebe Angehörige, liebe Besucher/Innen!


Folgende Zutrittsnachweise sind gültig: 

  • G E I M P F T

    EU-konformes Impfzertifikat

    Gelber Impfpass oder Impfkärtchen

    Ausdruck bzw. PDF (z. B. am Handy) der Daten aus dem E-Impfpass 

  

  • G E N E S E N

    Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage

    Ein behördlicher Absonderungsbescheid – nicht älter als 180 Tage

    Eine ärztliche Bestätigung nach einer SARS-CoV-2-Infektion – nicht älter als 180 Tage


  • G E T E S T E T

    Negativer PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden

    Negativer Antigen-Test – nicht älter als 24 Stunden 

Allgemeine Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen: 

  • Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Besuchermanagement - die freiwillige Dokumentation der Daten dient ausschließlich zur Kontaktrückverfolgung im Falle einer Covid-19-Infektion im Sozialzentrum mitanond.
  • Beim Betreten des Hauses unbedingt Hände desinfizieren und mindestens 2 Meter Abstand halten
  • Während des Besuches ist durchgehend eine „Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2“ zu tragen – ausgenommen im Sitzbereich des Café mitanond. 
  • Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden

Gemeindeverband
Sozialzentrum Kundl Breitenbach
Biochemiestraße 23
6250 Kundl

Telefon:
+43 5338 20123
Fax:
+43 5338 20123 409
E-Mail:
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Web:

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