ZUTRITTS- UND BESUCHSREGELUNGEN GÜLTIG AB 21.04.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher/Innen!
Folgende Zutrittsnachweise sind gültig:
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G E I M P F T
EU-konformes Impfzertifikat
Gelber Impfpass oder Impfkärtchen
Ausdruck bzw. PDF (z. B. am Handy) der Daten aus dem E-Impfpass
- G E N E S E N
Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage
Ein behördlicher Absonderungsbescheid – nicht älter als 180 Tage
Eine ärztliche Bestätigung nach einer SARS-CoV-2-Infektion – nicht älter als 180 Tage
- G E T E S T E T
Negativer PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden
Negativer Antigen-Test – nicht älter als 24 Stunden
Allgemeine Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen:
- Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Besuchermanagement - die freiwillige Dokumentation der Daten dient ausschließlich zur Kontaktrückverfolgung im Falle einer Covid-19-Infektion im Sozialzentrum mitanond.
- Beim Betreten des Hauses unbedingt Hände desinfizieren und mindestens 2 Meter Abstand halten
- Während des Besuches ist durchgehend eine „Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2“ zu tragen – ausgenommen im Sitzbereich des Café mitanond.
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden