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Fragen und Antworten

Welche Unterlagen werden bei einer Aufnahme benötigt?

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde
  • Aktueller Pensionsbescheid aller Pensionen (bei Ehepaaren: Pensionsbescheid von Beiden)
  • Aktueller Pflegegeldbescheid bzw. Kopie vom Antrag der Erstbeantragung
  • Nachweis Kontobewegungen (Girokonten) der letzten sechs Monate = Umsatzliste
  • Nachweis über Einkommen aus Vermietung und/oder Verpachtung
  • Übergabe- und/oder Schenkungsverträge
  • Eventuell vorhandener Beschluss über Sachwalterschaft

Wie werden die Kosten für den Aufenthalt finanziert?

  • Grundsätzlich werden 80 % der Summe aller Pensionseinkommen herangezogen.
  • Alle sonstigen Einkommen zur Gänze (Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss, etc.)
  • Pflegegeld abzüglich Taschengeld von € 45,20
  • Für die finanzielle Abwicklung ist ein Abbuchungsauftrag einzurichten.

Wieviel Geld bleibt mir übrig für meine Bedürfnisse?

  • 20 % der Pension
  • 13. und 14. Pension zur Gänze
  • Taschengeld vom Pflegegeld, derzeit € 45,20

Was passiert mit meinen Sparbüchern, Ersparten, Wertpapieren, Aktien?

  • Ab 01.01.2018 ist gemäß § 330 a ASVG ein Zugriff auf Vermögen unzulässig.

Was passiert mit meinem Haus- und Grundbesitz?

  • Grundsätzlich ist ab 01.01.2018 auch bei dieser Frage § 330 a ASVG anzuwenden, sodass ein Zugriff auf Vermögen unzulässig ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Leistungen von Dritten auf Grund vertraglicher Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Übergabeverträgen, Leibrenten) weiterhin zur Finanzierung herangezogen werden müssen.

Müssen meine Kinder für den Aufenthalt im Seniorenheim bezahlen?

  • Grundsätzlich nicht.
  • Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung je nach Vertragsinhalt, wie zum Beispiel Genussrechte, etc.

Wann darf ich die Bewohner besuchen?

  • Jederzeit.
  • Grundsätzlich haben wir keine fixen Besuchszeiten.
  • Wir bitten jedoch auf die Bedürfnisse und Ruhezeiten der Stationen Rücksicht zu nehmen.
  • Ab 20.00 Uhr ist unser Haupteingang aus Sicherheitsgründen versperrt. Sie können jedoch jederzeit über die Nachtglocke (neben dem Haupteingang) Zugang erhalten.

Welche Personen können im Sozialzentrum aufgenommen werden?

  • Alle geriatrischen Personen von Pflegestufe 2 bis 7 sowie Pflegefälle ab 18 Jahren.

Welche Personen können im Sozialzentrum nicht aufgenommen werden?

  • Leider sind wir für folgende Krankheitsbilder nicht eingerichtet:
    • Tracheostomie,
    • Peritonaldialyse,
    • Infektionskrankheiten,
    • Patienten mit intensiv-psychiatrischen Diagnosen,
    • Patienten, die eine ständige Rufbereitschaft eines Arztes benötigen;

Welche Grundleistungen umfasst die Heimgebühr?

  • Die regelmäßige Reinigung des Zimmers;
  • Bereitstellung und Reinigung der Hausbettwäsche, Handtücher und Waschlappen;
  • Wechsel der Hausbettwäsche erfolgt je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche;
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche, sofern die Wäsche keine Spezialreinigung bedarf; für Beschädigungen bzw. Veränderungen im Zuge des Wasch-/ Bügelvorganges wird keine Haftung übernommen; die Wäsche wird innerhalb von 14 Tagen ab Abgabe gewaschen zurückgebracht;
  • Das Waschen und Bügeln wird extern durch einen Systempartner durchgeführt, deshalb sollte die mitgebrachte Wäsche für (industrielle) Waschmaschinen und Trockner geeignet sein. Handwäsche und Wolle sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  • Etikettieren der persönlichen Wäsche durch unseren Systempartner;
  • Bereitschaftsdienst (Notruf rund um die Uhr);
  • Organisation geselliger und kultureller Veranstaltungen;
  • Beschäftigungsprogramm;
  • Vermittlung von Fußpflege-und Friseurterminen;
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung im Haus;
  • Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie);
  • Information und Unterstützung zur Erlangung von Pflegegeld;
  • Vermittlung seelsorgerischer Betreuung;
  • Anteilige Betriebs-, Heizungs- und Stromkosten;
  • Anteilige notwendige Instandhaltungskosten;
  • Rundfunk- und Fernsehgebühren;

Kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

  • Nein, das ist leider nicht möglich.
  • Ihr Hausanschluss ist abzumelden und ihr GIS-Beitrag zu kündigen.
  • Ihre neue Nummer besteht aus der hauseigenen Telefonnummer mit der Zimmernummer als Durchwahl.
  • Es werden nur die tatsächlichen Gesprächsgebühren verrechnet, Grundgebühr übernimmt das Sozialzentrum mitanond.

Wie werde ich medizinisch weiterbetreut?

  • Alle Hausärzte aus Kundl und Breitenbach kommen wöchentlich zu bekannten Zeiten zur Visite in das Sozialzentrum mitanond.
  • Die Medikamente werden direkt von der Apotheke zu uns ins Haus geliefert.
  • Die Einzelabrechnung erfolgt durch die Apotheke mit der Heimleitung über die Taschengeldverwaltung.

Wie lange warte ich auf ein Zimmer?

  • Die Zimmer werden je nach Verfügbarkeit und nach Dringlichkeit vergeben.

Wie ist das Zimmer ausgestattet?

  • Das Zimmer wird alleine genützt und besteht aus einem Raum mit Nasszelle (Waschbecken, Dusche und Toilette)
  • Sonstige Ausstattung des Zimmers:
    • 1 Pflegebett, 1 Nachtkästchen, Garderobe- und Kleiderschrank mit versperrbarem Fach, 1 Tisch mit 2 Stühlen, Eckbank, Haustelefonanlage, SAT-TV Anschluss, Internetanschluss, 1 Schlüssel mit den Funktionen: Zimmerschlüssel, Schlüssel für die Außentüren, Schlüssel für die versperrbare Schublade (Wertsachen);

Was kann mitgebracht werden?

  • Es ist ausdrücklich erwünscht, dass BewohnerInnen eigene Einrichtungsgegenstände mitbringen und ihr Zimmer individuell gestalten. Dabei sind die feuerpolizeilichen Bestimmungen und hygienischen Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Bilder für die Wände
  • Fernseher (kostenloser Kabelanschluss ist vorhanden)
  • Blumen
  • Gegenstände mit ideellem Wert
  • Um Rücksprache mit dem Haustechniker Klaus bezüglich ordnungsgemäßer Montage wird gebeten.
  • Bitte beachten sie das Verbot von offenem Licht (z.B. Kerzen).

Welche Kleidung bzw. Wäsche benötige ich im Sozialzentrum?

  • Prinzipiell kann die bisher getragene Kleidung von zu Hause mitgenommen werden. Für den individuellen Bedarf bzw. persönlichen Gewohnheiten zu eruieren steht ihnen die jeweilige Stationsleitung zur Verfügung.
  • Waschlappen, Handtücher und Bettwäsche werden vom Haus gestellt.

Darf ich mein Haustier mitnehmen?

  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Welche Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind im Sozialzentrum vorhanden?

  • Wohngruppe mit integrierter Wohnküche; es besteht die Möglichkeit in der Wohnküche auch selbständig zu kochen;
  • Therapie-, Gymnastik- und Musikraum,
  • Aufzug,
  • Tiefgarage,
  • Garten mit diversen Ruhezonen, Hoch-, Gemüse- und Beerenbeeten,
  • Terrassen,
  • Innenhof (im 1. Obergeschoß begehbar),
  • Wellnessbad im Erdgeschoß mit Sonderausstattung,
  • Café Mitanond,
  • Friseur- und Fußpflegestudio im Erdgeschoß;

Wie sieht die Verpflegung im Sozialzentrum aus?

  • 4 Mahlzeiten pro Tag:
    • Frühstück (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Brot, Butter, Marmelade, Honig),
    • Mittagessen (Vor-, Haupt- und Nachspeise), täglich warme Speisen,
    • Nachmittagsjause (Kaffee, Tee, Milch, Kakao, kleines Brot oder kleiner Kuchen, Obst),
    • Abendessen (Suppe und Hauptspeise), an max. drei Tagen pro Woche kalte Speisen, an restlichen Tagen warme Speisen;
  • Je nach ärztlicher Anordnung wird Schon- oder Diätkost serviert;
  • Grundsätzlich werden die Mahlzeiten in den Wohnstuben serviert, bei pflegerischem Bedarf oder auf Wunsch kann das Essen auch im Zimmer eingenommen werden.
  • Als Getränke stehen während des Tages in den Wohnstuben Wasser, Verdünnungssäfte, Kaffee und Tee zur Verfügung; alkoholische oder kohlensäurehaltige Getränke können im Café mitanond gegen ein zusätzliches Entgelt konsumiert werden;

Welche Leistungen sind im Pflege- und Betreuungsfall inkludiert?

  • Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen je nach Gesundheitszustand gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbständigkeit der/des Bewohnerin/Bewohners:
    • Hilfe bei der Körperpflege
    • Hilfe im Bereich der Mobilität und Lagerung
    • Hilfe im Bereich der Ausscheidung
    • Hilfe bei Ruhen und Schlafen
    • Besondere Aufsicht, soweit sie geboten ist (Orientierung / Aktivierung)
    • Hilfe bei Tagesstrukturierung und Beschäftigung
    • Hilfe im Zusammenhang mit ärztlich angeordneten Medikamenten, z.B. Medikamentengabe und Verbände
    • Beratung in Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit

Was ist eine Zusatzleistung für die man extra bezahlen muss?

  • Gebührenpflichtige Haustelefonanlage,
  • Zusatzverbände und Inkontinenzprodukte, welche von der Krankenkasse nicht bezahlt werden;

Besteht auch die Möglichkeit der Minderung bzw. der Rückerstattung des Heimgebühr?

  • Nimmt ein/e BewohnerInn Leistungen nicht in Anspruch, ist er/sie grundsätzlich nicht zur Rückforderung des Entgelts oder Teile davon berechtigt.
  • Davon ausgenommen sind krankheitsbedingte Abwesenheiten des/der Bewohner(s)In von mehr als drei Tagen. Es werden die bei der Heimkostenkalkulation genehmigten Verpflegtarife in Abzug gebracht.
Gemeindeverband
Sozialzentrum Kundl Breitenbach
Biochemiestraße 23
6250 Kundl

Telefon:
+43 5338 20123
Fax:
+43 5338 20123 409
E-Mail:
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Web:

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